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böllern ist abgesagt

20.06.2007
leider wurde uns das anböllern des festivals untersagt. das ordnungsamt hat dies damit begründet, dass es sich um lärmbelästigung handeln würde (nach §10 dem landes-immissionsschutzgesetz von 1975). und da es sich um eine private feier handelt, gibt es auch keine sondergenehmigung.

um also weiteren problemen mit dem ordnungsamt bzw. der polizei aus dem wege zu gehen, sehen wir uns leider gezwungen, das anböllern des böse-öse-festivals abzusagen .

wir bitten um euer verständnis!


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